Neubau Schul-, Kultur- und Sportanlage Schönau

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Steffisburg haben am 25. September 2022 für eine neue Schul-, Kultur- und Sportanlage in der Schönau mit einer 3-fach-Turnhalle, einem Kunstrasenfeld und Aussenanlagen sowie einer Einstellhalle mit integrierter Zivilschutzanlage einen Verpflichtungskredit von brutto CHF 20'940'000.00 bewilligt. Am 21. Juni 2024 hat der Grosse Gemeinderat einen Nachkredit von CHF 3'060'000.00 (inkl. gebundene Teuerung von rund CHF 675'000.00) bewilligt. Der Verpflichtungskredit beträgt neu brutto CHF 24'000'000.00 (inkl. 8,1 % MWST).

Gemeinsam mit dem Generalplaner und Vertretern von Steffisburger Vereinen hat die Steuerungsgruppe einen weiteren Meilenstein erreicht und die Vorprojektphase in einer hohen Genauigkeit sowie Qualität abgeschlossen. Im Projekt konnte unter Anwendung der im Bau gängigen Methoden eine überschaubare Tiefe erreicht werden.

Durch die intensive Zusammenarbeit mit dem Generalplaner und Spezialisten, konnten die noch bestehenden Herausforderungen für das bevorstehende Baubewilligungsverfahren im Oktober 2023 erkannt und rasch gelöst werden.

Nebst der höheren Planungssicherheit sowie den daraus resultierenden Mehrwerten (wie bspw. Mehrzweckraum und Fitnessraum) für alle Nutzer und Nutzerinnen, konnte das Projekt "Schul-, Kultur- und Sportanlage Schönau" ganzheitlich effizienter gestaltet und aufs Maximum hin optimiert werden.

Für die bisherige grossartige und angenehme Zusammenarbeit danken wir allen Projektbeteiligten und freuen uns auf die nächsten Schritte.

Kennzahlen/Aktueller Projektstand

  • Grundrisse
  • Fassadenschnitte
  • Investition in CHF (brutto): 24 Mio.
  • Inbetriebnahme: August 2026
  • Projektstand: Juli 2026
  • Projektphase: Inbetriebnahme, Abschlussarbeiten Umgebung
  • Nächste Schritte: Betriebseinrichtung, Inbetriebnahme
  • Nächstes Update Website: nach Inbetriebnahme

Videoüberwachung Einstellhalle und Treppenhaus SKSA Schönau

Die neue Einstellhalle steht den Nutzerinnen und Nutzern der gesamten Schulanlage Schönau zur Verfügung. Das bedeutet, dass auch Personen ihre Fahrzeuge dort parken, die beispielsweise an einem Anlass in der arealinternen Aula teilnehmen. Diesen Besucherinnen und Besuchern muss es möglich sein, via Haupteingangstür in das Treppenhaus und anschliessend über zwei Geschosse in die Einstellhalle zu gelangen. Der Zugang zur Einstellhalle muss also auch ausserhalb des regulären Schulbetriebs und der Nutzung durch Vereine über das Treppenhaus gewährleistet sein.

Aufgrund dieser dauerhaften öffentlichen Zugänglichkeit wurde im Treppenhaus sowie in der Einstellhalle eine Videoüberwachungsanlage installiert. Mit dieser können folgende Interessen zur Wahrung der Sicherheit verfolgt werden:

  • Wahrung des Hausrechts
  • Schutz von Eigentum und Vermögen
  • Verhinderung und Verfolgung von Straftaten, insbesondere Sachbeschädigung, Diebstahl und Überfällen

Informationen zur Anlagebetreibung und Datenschutz:

Name des Betreibers / Firma:

Einwohnergemeinde Steffisburg
Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

Einwohnergemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung
Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg
033 439 43 60, hochbau@steffisburg.ch

Aufzeichnung, Speicherung und Auswertung:

In der Einstellhalle im 2. Untergeschoss und im nicht für Besuchende vorgesehenen Bereich des Treppenhauses im 1. Obergeschoss (Technik und Büro Anlagewartung) sind die Kameras permanent in Betrieb. Im Treppenhaus (Erdgeschoss bis 2. Untergeschoss) erfolgen die Aufzeichnungen nur ausserhalb der Schulzeiten. Im Falle der Aufzeichnung werden die Daten für maximal 60 Tage gespeichert. Eine längere Speicherung erfolgt nur, sofern dies zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen oder zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist. Eine Auswertung der Daten durch die Polizei findet nur statt, wenn dies zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.

Die Datenverarbeitung erfolgt gemäss den Vorgaben des Schweizerischen DSG sowie – sofern anwendbar – gemäss Art. 6. Abs. 1 lit. f DSGVO

Informationen zu Ihren Rechten gemäss Art. 25 ff. DSG und – sofern anwendbar – gemäss Art. 12 bis 23 DSGVO erhalten Sie vom Betreiber (oben genannte Adresse).

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