Betreuungsgutscheine; für Kita, Tagesfamilien und Tagesschule

Betreuungsgutscheine; für Kita, Tagesfamilien und Tagesschule

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gemeinde Steffisburg vergünstigt den Besuch einer Kita, einer Tagesfamilie oder Tageschule für Kinder aus Steffisburg mit Betreuungsgutscheinen.
     
  • Die Kita, Tagesfamilie und Tagesschule muss vom Kanton zum Betreuungsgutscheinsystem zugelassen sein.
     
  • Die Eltern können den Gutschein im ganzen Kanton einlösen.
     
  • Ein Gesuch für einen Betreuungsgutschein reichen die Eltern auf kiBon ein.
     
  • Die Familie muss einen Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung ausweisen können.
     
  • Bei der Berechnung des Gutscheins wird unter anderem das Einkommen, das Vermögen, dasArbeitspensum und die Betreuungssituation der Eltern sowie die Familiengrösse berücksichtigt.
     
  • Die Betreuungsorganisationen ziehen den Gutscheinbetrag von der monatlichen Rechnung an die Eltern ab. 
     
  • Bei ausserordentlichem Betreuungsaufwand braucht es die Bestätigung der vom Kanton bestimmten Fachstellen.

 

Gesuchseinreichung

Nutzen Sie die Webapplikation kiBon des Kantons Bern.
Sie benötigen dafür vorgängig eine Registrierung bei BE-Login bzw. AGOV.
Drucken Sie die Freigabequittung aus, unterschreiben Sie diese und schicken Sie die Freigabequittung per Post an die Fachstelle Betreuungsgutscheine. Es besteht auch die Möglichkeit, die Freigabequittung im Briefkasten der Gemeinde am Höchhusweg 5, einzuwerfen.

Freigabequittungen, die per E-Mail oder mit elektronischer Unterschrift eingereicht werden, können aus rechtlichen Gründen noch nicht akzeptiert werden.

 

Fristen für die Gesuchseinreichung

  • Das Gesuch für Betreuungsgutscheine muss vollständig bis spätestens am 15. vom Vormonat des Betreuungsbeginns eingereicht werden (d.h. Erfassung des Gesuchs und der Beilagen im Portal kibon sowie Freigabequittung per Post eingereicht). 

    Beispiel: Die Betreuung beginnt am 1. März. Damit Sie ab März eine Vergünstigung erhalten, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, muss das Gesuch bis spätestens am 15. Februar eingereicht werden.
     
  • Zu spät eingereichte Gesuche können erst ab dem nächsten Monat berücksichtigt werden.

    Beispiel: Wird das Gesuch erst ab 16. Februar eingereicht, können die Gutscheine erst für die Betreuung ab April ausgestellt werden. Mutationsmeldungen werden laufend bearbeitet.
     
  • Die Gesuche sind jährlich neu einzureichen.

 

Links

Grafik kiBon
Fachstelle für Betreuungsgutscheine, Soziales
Familienergänzende Kinderbetreuung, Kinder und Jugendliche, Soziale Sicherheit

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